WEG-VERWALTUNG

...damit Sie

keine

schlaflosen Nächte haben!

... kümmern wir uns um die Details

.... denn unser Hausverwaltungsservice verschafft Ihnen Freiraum!!!

Zusammenkommen ist ein Beginn

Zusammenbleiben ist ein Fortschritt

Zusammenarbeit ist ein Erfolg          Henry Ford



Es ist wichtig bei der Auswahl des Hausverwaltungsunternehmens besonders kritisch zu sein.
Unser Unternehmen stützt sich auf eine über 22- jährige Geschäfts- und Praxiserfahrung auf dem sozialen und freien Wohnungsmarkt, verbunden mit der fachlichen Ausbildung und Qualifizierung der Mitarbeiter.
Wir möchten unsere Kunden als langfristigen Partner in allen Fragen rund um die Immobilienhausverwaltung gewinnen, der Sie fachgerecht und sachkundig betreut und berät.
Nachfolgend zeigen wir Ihnen unseren Leistungsumfang auf.

Im persönlichen Gespräch sind wir gern bereit, die einzelnen Punkte für Sie expliziter darzulegen. Die Verwaltung von Wohnungs- und Teileigentum ist explizit festgehalten in dem Gesetz über das Wohnungseigentum (WEG). Im Sinne diese Gesetzes bieten wir Wohnungseigentümer- gemeinschaften die Verwaltung an.

Mit unserer Erfahrung und Qualifizierung verstehen wir uns als kompetenten Partner in der Verwaltung von Eigentümergemeinschaften.

 

 

 

 

Das wichtigste für uns! Qualifizierung unserer Mitarbeiter»

In unserem Unternehmen besitzen alle mit der Verwaltung beschäftigten Mitarbeiter langjährige Erfahrungen im Bereich der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft, bis hin zur Qualifizierung zum Fachwirt der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft.
So wird die Basis für eine qualitativ hochwertige und kostengünstige Wohnungsverwaltung geschaffen.
Die hierfür notwendige intensive und fachgerechte Beratung ist selbstverständlich Bestandteil unserer Dienstleistung.

Dazu zählt nicht nur die "Verwaltung", die selbstverständliche Routineabläufe steuert, sondern umfasst alle Maßnahmen, die der Sicherung der Wirtschaftlichkeit und der Erhaltung oder Vermehrung Ihrer verwalteten Vermögenssubstanz dient.
Zu den Grundleistungen der Verwaltung gehören insbesondere die unabdingbaren, in dem § 27 Absatz 1 WEG aufgeführten gesetzlichen Aufgaben.
In den nachfolgenden Ausführungen werden weitere Einzelleistungen der Verwaltung beschrieben.

Wirtschaftsplan

Aufstellen eines Wirtschaftsplanes je Wirtschaftsjahr, einschließlich Ausweis der Verteilung je Kosten- und Einnahmeart, in Form von Gesamt- und Einzelwirtschaftsplänen gemäß § 28 WEG.

Jahresabrechnung

Erstellen einer jährlichen Abrechnung über Einnahmen und Ausgaben im Vertragszeitraum als Gesamt- und Einzelabrechnung. Sämtliche Unterlagen und Belege stehen allen Miteigentümern in den Räumen der Verwaltung zur Verfügung. Wir setzen Transparenz in der Verwaltung um.

Eigentümerversammlung und Niederschrift

Durchführen einer Eigentümerversammlung mit den dazu notwendigen Vorbereitungs- und Nachbereitungsarbeiten.

Hausordnung

Die Verwaltung sorgt für die Durchführung der beschlossenen Haus- und Nutzungsordnungen.

 

Überwachung der Verträge der Gemeinschaft

Betreuen und Überwachen der Leistungen der Vertragspartner der Eigentümergemeinschaft.

 


Geldverwaltung

Führen der auf den Namen der Eigentümergemeinschaft lautenden Bankkonten ( Giro– und Anlagekonten).

Rechnungskontrolle und Anweisung

Rechnerische Prüfung aller Kauf-, Lieferanten-, Dienstleistungs- und Reparatur - Rechnungen.

Buchführung, Führen und Abrechnen von

  • Hausgeldkonten
  • Einnahmekonten für Erträge
  • Ausgabenkonten je Kostenart
  • Rücklagekonten
  • Buchen der Bankbewegungen
  • Überwachen der pünktlichen Hausgeldzahlungen
  • Veranlassen der jährlichen Ablesung des Wärmeverbrauchs
  • Melden der Gesamtheizkosten an das von der Gemeinschaft beauftragte Serviceunternehmen

Technische Kontrolle am Gemeinschaftseigentum

Zur Werterhaltung und um entstehende Schäden frühzeitig zu erkennen, technische Überprüfung des Gemeinschaftseigentums durch Begehung der Wohnanlage, soweit notwendig Hinzunahme von Sonderfachleuten, oder des Verwaltungsbeirates.

...natürlich gehört auch die Abstellung des "tropfenden Wasserhahnes" -im Gemeinschaftseigentum- zu unseren Aufgaben

Überwachung

Terminüberwachung bei Angeboten, Aufträgen, Ausführungen, Schlussrechnungen etc.

Sofortmaßnahmen (§ 27, Abs. 1 Ziffer 3)

Veranlassen von Sofortmaßnahmen in dringenden Fällen wie Rohrbruch-, Brand- und Sturmschäden.

Sicherheitseinrichtungen

Veranlassen der Prüfung und Wartung von Sicherheitseinrichtungen und techn. Einrichtungen ( z. B. Heizung).

Allgemeine Verwaltung

Telefon- und Schriftverkehr mit den Wohnungseigentümern, Behörden, Handwerkern und Dritten, für gemeinschaftliche Belange.

Was wir uns wünschen

 

Wir wünschen uns, den Ansprüchen unserer Auftraggeber gerecht zu werden und auf Dauer zufriedene Kunden zu gewinnen.

STELLEN SIE UNS AUF DIE PROBE!

Nur so können Sie uns, unsere Arbeitsweise und die damit für Sie verbundenen Vorteile kennen lernen.