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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Die in unseren Angeboten enthaltenen Angaben beruhen sich auf uns erteilten Informationen. Wir bemühen uns über Objekte und Vertragspartner möglichst vollständige und richtige Angaben zu erhalten. Eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit können wir aber nicht übernehmen
2. Unsere Nachweise sind freibleibend. Zwischenverkauf bleibt vorbehalten.
3. Diese Angebot ist nur für den Empfänger bestimmt. Bei Vertragsabschluss durch wirtschaftlich oder rechtlich verbundenen Unternehmen oder Privatpersonen oder Familienangehörige des Angebotsempfängers wird die Weitergabe unterstellt. .Auch hier besteht ein unmittelbarer Provisionsanspruch.
4. Der Empfänger ist verpflichtet, unverzüglich schriftliche Mitteilung zu machen, wenn ihm das Objekt bekannt ist. Geschieht dies nicht, so erkennt der Empfänger unseren Nachweis und bei Kauf, Einräumung eines Vorverkaufsrechtes oder Vermietung, unsren Provisionsanspruch an. Die Provision gilt auch bei Übernahme des Objektes im Wege einer Zwangsversteigerung als vereinbart.
5. Die Provision ist in allen Fällen vom Käufer bzw. Erwerber des (Vorkaufs) Rechts oder Mieter bzw. Pächter zu zahlen und ist im Preis nicht enthalten. Sie beträgt soweit nicht anders angegeben oder schriftlich vereinbart, in allen Fällen 7,14 % des Verkaufspreises (Mindestprovision: € 2.975,-) inkl. der gesetzlichen geltenden Mehrwertsteuer, bzw. 6,00 % des Verkaufspreises (Mindestprovision: € 2.500,-) zzgl.. der gesetzlichen geltenden Mehrwertsteuer.
6. Die Provision ist zum Zeitpunkt des Abschlusses des notariellen Kaufvertrages verdient und fällig.
7. Bei Einräumung eines Vorkaufsrechtes, eines Ankaufsrecht, Erbbaurechts, Miete oder Pacht gilt die obige Provisionsregelung als vereinbart.
8. Werden über uns namhaft gemachte Objekte andere Verträge -ganz gleich welcher Art- insbesondere solche Verträge abgeschlossen, welchen dem Angebotsempfänger wirtschaftlich die Verfügungsmacht oder Nutzung des Objektes verschaffen, ist der Vorgang in jedem Fall provisionspflichtig.
9. Sofern der Empfänger diese Angebot mit dem Verkäufer direkt in Verbindung tritt, ist unsere Firma zu benennen. Spätestens bei Abschluss des Kaufvertrages ist unsere Firma hinzuzuziehen.
10. Tätigkeit für einen anderen Vertragsteil ist uns gestattet.
11. Abweichende Vereinbarungen gelten nur bei schriftlicher Bestätigung.
12. Gerichtsbestand Rathenow gilt als vereinbart.

AGB

für Mai`08

Langfristige Erfolge sind wichtiger als kurzfristige.

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Sprichwörtlich
Banner Entwurf,22.06.2007
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